Rechtsschutzversicherung

Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, übernehmen wir gern für Sie die Korrespondenz mit Ihrem Versicherer. Wir klären – in Absprache mit Ihnen – ob für Ihren konkreten Fall Deckungszusage erteilt wird.

In den meisten Fällen übernehmen die Rechtsschutzversicherer auch die Kosten für die Erstberatung. Da wir mit den Rechtsschutzversicherungen die gesetzlich vorgesehene Vergütung für die Erstberatung zugrunde legen, ist in Ihrem konkreten Fall zu prüfen, ob Sie eine Selbstbeteiligung tragen müssen. Wir sprechen mit Ihnen ab, welche Vorgehensweise in Ihrem individuellen Fall die für Sie günstigste ist.

In den Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB) sind die Einzelheiten des Versicherungsschutzes geregelt. Unter Anderem weisen wir darauf hin, dass in erbrechtlichen Streitigkeiten in der Regel lediglich die Erstberatung von der Rechtsschutzversicherung abgedeckt ist.

Über die zahlreichen Besonderheiten im Versicherungsschutz informieren wir Sie gern und besprechen mit Ihnen Ihr konkretes Finanzrisiko.

 

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