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Wenn Sie die Kosten eines gerichtlichen Verfahrens nicht selbst aufbringen können, besteht die Möglichkeit, beim Gericht, das für den Rechtsstreit zuständig ist, Prozesskostenhilfe zu beantragen. Nach den gesetzlichen Bestimmungen der Zivilprozessordnung hat Ihr Antrag gute Chancen, wenn Sie bedürftig sind und wenn die beabsichtigte Klage oder Rechtsverteidigung Aussicht auf Erfolg hat. Das Gericht gibt in diesem so genannten Bewilligungsverfahren eine Prognose über die Erfolgsaussichten Ihrer Klage beziehungsweise Rechtsverteidigung. Wenn Ihrem Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe stattgegeben wird, werden die Kosten des Rechtsstreits von der Justizkasse gezahlt. Gegebenenfalls haben Sie aber auch bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe bis maximal 48 Monatsraten zu zahlen. Die jeweilige Höhe der einzelnen Raten ist gesetzlich festgelegt. Verbessern sich Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, können Sie nachträglich bis zum Ablauf von vier Jahren seit Beendigung des Prozesses zur Rückzahlung von Gerichtskosten und der Kosten für Ihre anwaltliche Vertretung herangezogen werden. Wenn Ihr Antrag zurückgewiesen wird, haben Sie gleichwohl die Möglichkeit, auf eigene Kosten den Rechtsstreit zu verfolgen. Gern informieren wir Sie über die in Ihrem Einzelfall bestehenden Voraussetzungen und Folgen.
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