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Bereits seit dem 01.07.2004 gelten in der Bundesrepublik Deutschland neue Vergütungsbestimmungen für Rechtsanwälte. Eine gravierende Änderung des anwaltlichen Vergütungsrechts trat nochmals mit der endgültigen Fassung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) und des Vergütungsverzeichnisses (VV) zum 01.07.2006 in Kraft, welche keine gesetzlich fixierten Gebühren für eine Beratungstätigkeit mehr vorsehen. Wir sind der Auffassung, dass die transparente Kosteninformation hinsichtlich
auch zur Bildung eines Vertrauensverhältnisses beiträgt und Sie vor unliebsamen Überraschungen schützt.
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