Home

Ihr Partner in Arbeitsrechtssachen

Zur Internetseite des Büro für Berufsstrategie Zur Internetseite des Bundesarbeitsgerichtes

Wir sind gelistet auf www.anwaltssuche.de

Ihre Ansprechpartner
in Berlin:

Rechtsanwältin Ziegler, Fachanwältin für Arbeitsrecht

Rechtsanwältin Brose

 

Ich habe Beratungsbedarf
in Sachen Arbeitsrecht:

Vorname:

Nachname:

Telefon:

E-Mail:

Beschreibung des Sachverhaltes:


Das Arbeitsrecht umfasst zunächst das sog. kollektive Arbeitsrecht und in diesem Zusammenhang insbesondere das Betriebsverfassungsrecht, d.h. die Beteiligung der Organe der Betriebsverfassung wie der Verbände (Gewerkschaften, Arbeitgebervereinigungen), des Betriebsrates, des Gesamtbetriebsrates, der Auszubildendenvertretung…

Ferner beinhaltet das Arbeitsrecht das sog. Individual-Arbeitsrecht, welches den Schwerpunkt unserer Tätigkeit bildet und die Beziehungen der einzelnen Arbeitnehmer zum jeweiligen Arbeitgeber regelt. Oftmals besteht natürlich auch ein Bezug zu kollektivrechtlichen Regelungen, etwa bei der Anwendung von Tarifverträgen.

Wir beraten und vertreten Firmen, aber auch Privatpersonen, bereits bei der Anbahnung und Begründung von Arbeitsrechtsverhältnissen. Dadurch kann im Vorfeld rechtliche Klarheit zwischen den Vertragspartnern und ein verbindlicher Vertrag geschaffen werden, der gegenseitige Rechte und Pflichten gleichermaßen – zugeschnitten auf den jeweiligen Einzelfall – regelt. Unsere Erfahrungen zeigen, dass bereits an dieser Stelle späteren streitigen Auseinandersetzungen wirksam vorgebeugt werden kann.

In der Mehrzahl der Fälle liegt jedoch bereits eine Störung des Arbeitsverhältnisses vor. Hier legen wir ein besonderes Augenmerk auf das Ausloten und Nutzen von Möglichkeiten der außergerichtlichen Einigung, da es sich insbesondere beim Arbeitsrecht um ein die persönliche Lebensführung jedes Einzelnen elementar betreffendes Rechtsgebiet handelt und insbesondere dem Verlust des Arbeitsplatzes oft eine soziale Schlechterstellung folgt.

Dennoch lässt sich eine gerichtliche Auseinandersetzung meist nicht vermeiden. Das gilt vor allem, wenn Forderungen trotz Mahnungen nicht ausgeglichen werden, eine Verständigung wegen verhärteter Fronten wesentlich erschwert ist oder eine Kündigung ausgesprochen wurde.

Wir beraten und vertreten Sie zum Beispiel:

  • im Rahmen von Kündigungsschutzklagen
  • bei der Geltendmachung und Durchsetzung von Entgeltansprüchen
  • hinsichtlich der Vorgehensweise gegen Abmahnungen
  • bei der Prüfung von Arbeitszeugnissen
  • bei Zeugniserteilungs- und Zeugnisberichtigungsansprüchen
  • zur Befristung von Arbeitsverträgen und Möglichkeiten der Entfristung

Da hinsichtlich der Geltendmachung von arbeitsrechtlichen Ansprüchen häufig recht kurze Fristen laufen, etwa die 3-wöchige Klagefrist gegen eine schriftliche Kündigung oder Verfallsfristen für Zahlungsansprüche, ist zügiges Handeln unbedingt erforderlich. Wir werden laufende Ansprüche umfassend prüfen und diese Frist wahrend geltend machen.

Druckversion als pdf-Datei


Weitere Fachgebiete der Kanzlei Kleine Ziegler & Kollegen

Erbrecht

Familienrecht

Grundstücksrecht

Nachbarrecht

Verkehrsrecht

Strafrecht

Baurecht

Zivilrecht

Wohnungseigentumsrecht

Arzthaftungsrecht


copyright by Kleine Ziegler & Kollegen
created by DiUS   - E-Mail: webmaster@dius.de